Pandemie Informationen im Kontakt mit Einrichtungen bzw. Kindern und Mitarbeitenden der Stiftung Kinderheim Brugg
Stand 11. Januar 2021
Grundsätzliche Informationen
Die sehr hohen Covid 19 Ansteckungen führen laufend zu Anpassungen der Vorgaben durch Bund und Kanton. Durch die mutierte Version des Virus welche bedeutend ansteckender ist, wird sich die Situation weiter verschärfen. Bitte beachten Sie jeweils die entsprechenden Regelungen und Schutzmassnahmen (BAG und der Aargauer Regierung).
Diese Vorgaben führen auch in allen Einrichtungen der Stiftung Kinderheim Brugg laufend zu Anpassungen. Es kann durchaus sein, dass wir noch einschränkendere Massnahmen treffen müssen. Wir wollen, wenn immer möglich Ansteckungen innerhalb unserer Einrichtungen verhindern. Wir werden darauf achten, dass die Massnahmen verhältnismässig sind. Wir halten Sie über unsere Homepage auf dem Laufenden. Direkt Betroffene werden von unseren Mitarbeitenden persönlich informiert und / oder per Briefpost / Mail orientiert. Die Leitung der Stiftung Kinderheim Brugg ist in stetem Austausch mit den zuständigen Stellen beim Kanton (Conti / Departement Bildung, Kultur und Sport).
An allen Standorten, – in allen Einrichtungen (auch auf dem gesamten Areal) gilt für SchülerInnen über 12 Jahren und Erwachsene eine Maskenpflicht. Auf Grund der gemischten Klassen Tagessonderschule / Schulheim gilt ab 23. November im Stift Olsberg für alle SchülerInnen eine Maskenpflicht.
Im Rahmen unserer Schutzmassnahmen treffen wir bei positiven Befunden und bei Verdachtsfällen kurzfristige Massnahmen. Im Einverständnis mit Eltern und Beiständen versuchen wir bei Kindern mit Symptomen oder konkreten Kontakten mit positiven Befunden eine Testung zu erhalten. Je nach Situation treffen wir an verschiedenen Standorten, bzw. in einzelnen Gruppen erhöhte Schutzmassnahmen. Quarantäne-Massnahmen werden grundsätzlich in den bestehenden Gruppen durchgeführt. Bei Isolationsmassnahmen (positiven Befunden) benützen wir jeweils andere Räumlichkeiten ausserhalb der Wohngruppe. Diese Isolationsgruppen können wir im Moment durch eigenes Personal betreuen, zum Teil sogar mit Mitarbeitenden der jeweiligen Gruppe. Mit dieser Abtrennung wollen wir das Risiko einer weiteren Ansteckung möglichst minimieren.
Aktuelles
- Am Standort Olsberg wurde nach der Rückkehr aus den Ferien am 5. Januar ein Kind positiv getestet. Die Kinder und involvierten Erwachsenen der Wohngruppe Ost wurden sofort unter Quarantäne gesetzt. Sämtliche involvierten Kinder und Erwachsene wurden getestet, und die alle Testbefunde sind negativ. Dennoch muss die Quarantäne für die Wohngruppe Ost bis am 15. Januar 2021 weitergeführt werden. Die direkt betroffenen Eltern und Beistände wurden persönlich informiert.
- Sollten Kinder und Jugendliche während den Ferien oder den Wochenenden Symptome entwickeln, dürfen die Kinder nicht zurückgebracht werden. Es muss zwingend und unverzüglich mit den zuständigen Personen vor Ort Kontakt aufgenommen werden.
- Zur Zeit muss wegen der Rückkehr aus Ferien und dem mutierten Virus mit einer erhöhten Ansteckungs-gefahr gerechnet werden. Halten Sie sich zwingend an die Vorgaben von Bund und Kanton.
- Der Betrieb an unseren beiden Tagessonderschulen an den Standorten Brugg und Olsberg läuft wieder im gleichen Rahmen wie vor den Weihnachtsferien. Die vom Departement BKS angeordnete «Freiwilligkeit» ist am 8. Januar ausgelaufen.
Standort Brugg – Kinderheim Brugg
Wohnheim
Zur Zeit sind keine Wohngruppen in Quarantäne oder Isolation
Zur Zeit stehen am Standort Brugg keine Gruppen unter Quarantäne und die Isolationsstation konnte geschlossen werden. Nach wie vor gelten erhöhte Sicherheitsmassnahmen.
Alle Wohngruppen am Standort Brugg
- Alle Eltern-, Geschwister- und Angehörigenbesuche in den Wohngruppen sind ab dem 9. November unter strenger Einhaltung unseres Schutzkonzeptes wieder möglich. Konkret sind dies:
- Maximale Besuchszeit 1 Stunde
- Begrüssung und Verabschiedung vor den Wohngruppen, unter Einhaltung der Vorgaben.
- Die Besuche finden möglichst draussen, in einem definierten Areal statt. Wenn dies nicht möglich ist, werden spezielle Räume ausserhalb der Wohngruppen zur Verfügung gestellt.
- Während der ganzen Zeit gilt für Erwachsene eine Maskentragpflicht.
- Besuche / Wochenendaufenthalte zu Hause können im geplanten Rahmen stattfinden. Die Kinder sind (wie vereinbart) pünktlich abzuholen und zurück zu bringen. Auf dem ganzen Areal vom Standort Brugg (inklusive Aussenräume) gilt eine Maskenpflicht und die Abstandsregeln sind zwingend einzuhalten. Die Übergaben finden jeweils ausserhalb der Wohngruppen statt.
- Die Mitarbeitenden aller Wohngruppen tragen während ihrer Arbeit Gesichtsmasken.
Tagessonderschule Brugg
Schulbetrieb wie vor den Weihnachtsferien > siehe Hinweise unter «Aktuell».
In der Tagessonderschule Brugg läuft der Unterricht im gehabten Rahmen. Für Erwachsene und Kinder/ Jugend-liche über 12 Jahren besteht auf dem ganzen Areal eine Maskenpflicht. Den betroffenen SchülerInnen werden pro Schulhalbtag von der STKH eine Maske zur Verfügung gestellt. Dies betrifft die ganze Schulgruppe Bären und einen Teil der Schulgruppe Tiger. SchülerInnen unter 12 Jahren dürfen selbstverständlich auch Masken tragen. Alle nicht zwingenden Termine werden verschoben. Die involvierten Personen werden direkt informiert. Externe Personen dürfen die Liegenschaften vom KHB nicht mehr betreten, mit Ausnahme konkret vereinbarter Termine, die aufrechterhalten werden.
Standort Olsberg – Stift Olsberg
Schulheim
- Die Wohngruppe Ost ist auf Grund eines positiven Falles bis am 15. Januar 2021 unter erhöhter Quarantäne. Die Kinder absolvieren diese Quarantäne je nach Abmachungen und Vorgaben des Aufenthaltes im Stift Olsberg oder bei den Eltern. Die Quarantäneregeln sind auch zu Hause zwingend einzuhalten. Es können für Kinder der Gruppe Ost zurzeit keinerlei Besuche stattfinden.
- Bei allen anderen Gruppen vom Stift Olsberg können im Moment die Besuche im gewohnten Rahmen stattfinden.
- In allen Innenräumen vom Stift Olsberg gilt für externe Personen Maskenpflicht.
- Im Rahmen des Schulunterrichts gilt für alle Kinder / Jugendliche (ab 1. Klasse / Motivationsstufe) und für Erwachsene auf dem ganzen Areal eine Maskenpflicht. Pro Schulhalbtag werden diesen Kindern / Jugend-lichen von der Stiftung Kinderheim Brugg eine Maske zur Verfügung gestellt.
- Im Wohnbereich gilt für Kinder und Jugendliche keine Maskenpflicht.
Tagessonderschule
Schulbetrieb wie vor den Weihnachtsferien > siehe Hinweise unter «Aktuell».
- Der Transport der SchülerInnen mit dem stifteigenen Fahrzeug findet im gewohnten Rahmen statt. Für alle Insassen (Kinder und Erwachsene) unserer Fahrzeuge gilt eine Maskenpflicht.
- Im Rahmen des Schulunterrichts gilt für alle Kinder / Jugendliche und für Erwachsene auf dem ganzen Areal eine Maskenpflicht.
- Pro Schulhalbtag werden diesen Kindern / Jugendlichen von der Stiftung Kinderheim Brugg eine Maske zur Verfügung gestellt.
Standort Zofingen – Familynetwork
- Am Standort Zofingen gilt Maskenpflicht. Davon ausgenommen ist der eigene Arbeitsplatz, wenn er die Vorgaben bezüglich Abstands usw. erfüllt.
- Die Familienbegleitung in den Pflegefamilien findet wie gewohnt weiter statt, allerdings mit Maskenpflicht und unter Beachtung der Vorgaben und Empfehlungen vom BAG.
- Besuche der Pflegekinder bei den Kindseltern finden in Absprache mit der Familienbegleitung grundsätzlich statt. Die Absage von Besuchen läuft zwingend über die Familienbegleitung und wird vorgängig mit der auftraggebenden Behörde abgesprochen.
- Die aufsuchende Familienarbeit (SPF), wie auch Besuchsbegleitungen finden weiter im gewohnten Rahmen und den erwähnten Schutzmassnahmen statt.
- Alle nicht absolut zwingenden Veranstaltungen wurden abgesagt. Konkret sind dies die Weiterbildungs-veranstaltungen und die Informationsveranstaltungen für interessierte Pflegeeltern. Wir sind daran, alternative Möglichkeiten zu suchen. Die direkt betroffenen Personen wurden und werden persönlich informiert.
Regelungen für alle Institutionen/Einrichtungen der Stiftung Kinderheim Brugg
- An allen Standorten (inklusive Aussengelände) gilt für erwachsene Personen und SchülerInnen über 12 Jahre eine Maskenpflicht (Ausnahme Schule Olsberg: Maskenpflicht für alle SchülerInnen während dem Unterricht).
- Erkrankte Personen dürfen das Areal / die Liegenschaften unserer Einrichtungen nicht betreten.
- Bitte verwenden Sie jeweils Desinfektionsmittel, welches in unseren Liegenschaften ausreichend zur Verfügung steht.
- Richtige und vollständige Kontaktdaten: Bei allen Besuchen von extern benötigen wir jeweils die richtigen und vollständigen Kontaktdaten (Vorname, Name, Telefonnummer, Mailadresse, mit Hinweis auf die konkrete Veranstaltung). Dies gilt für Sitzungen, Veranstaltungen usw. die von Einrichtungen der STKH organisiert werden. Aber auch für Veranstaltungen die in unseren Räumlichkeiten durch externe Veranstalter organisiert werden (lediglich Miete von Räumen und / oder Infrastruktur) müssen diese Daten erhoben und für uns zugänglich sein. Diese Angaben werden 14 Tage aufbewahrt, und anschliessend vernichtet.
- Bitte informieren Sie die zuständigen Personen der Stiftung Kinderheim Brugg, wenn Sie aus Ihrem Umfeld für uns relevante Coronainformationen (Erkrankung, Isolationsfall, usw.) haben.
- Auslandreisen von Kindern und Jugendlichen: Bitte beachten Sie die Homepage vom EDA, auf der die aktuellsten Reisehinweise und -vorschriften festgehalten werden. Für die Einreisebestimmungen in diese Länder gelten die jeweiligen Regelungen und Beschränkungen der entsprechenden Staaten. Bitte halten Sie diese Vorschriften und Empfehlungen unbedingt ein.
- Die Stiftung Kinderheim Brugg fordert alle Eltern und Angehörigen auf, mit Kindern und Jugendlichen die einer unserer Einrichtungen anvertraut sind, keine Reisen in sogenannte Länder und Gebiete zu unternehmen, die gemäss der jeweils aktuellen Liste des EDA zu sogenannten Risikogebieten und Gebieten der
Nachbarstaaten mit erhöhtem Ansteckungsrisiko gehören. Sollten trotz dieser Aufforderung Reisen in solche Länder unternommen werden, können wir Kinder frühestens nach einer 10-tägigen, konsequenten Quarantäne und ohne Krankheitssymptome zurück in unsere Einrichtungen nehmen. Entsprechende Konsequenzen sind von den Eltern, bzw. Angehörigen, welche die Reise mit den Kindern unternommen haben, zu tragen. - Empfehlungen für Freizeitverhalten: Bitte beachten Sie laufend die Empfehlungen und Vorschriften vom BAG im Zusammenhang mit dem Freizeitverhalten. Wir bitten die Eltern / Verwandten der uns anvertrauten Kinder und Jugendliche und unsere Mitarbeitenden, diese BAG Vorgaben und Empfehlungen einzuhalten.
Für ergänzende Auskünfte wenden Sie sich bitte an die zuständigen Mitarbeitenden der Stiftung Kinderheim Brugg. Wir werden Sie auf diesem Wege laufend informieren.
Ich danke Ihnen ganz herzlich für Ihre Unterstützung. Für das angebrochene Jahr wünsche ich Ihnen und Ihren Angehörigen alles Gute, – bleiben Sie gesund!
Rolf von Moos Geschäftsleiter
Stiftung Kinderheim Brugg
Brugg, 11. Januar 2021