Aufnahmeverfahren Wohnen

Aufnahmeverfahren Wohnen

  • Platzanfrage durch einweisende Stelle
  • Unverbindlicher Besuch im Kinderheim (Eltern und zuständige Person der einweisenden Stelle)
  • Fachbericht vom Schulpsychologischen Dienst (SPD) bei einer Platzierung mit Sonderschulung
  • Fachbericht vom KJPD, SPD oder vom zuständigen Sozialdienst, bzw. der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde/-Dienst bei einer Platzierung ohne Sonderschulung
  • Nach Möglichkeit Schnuppertage in der entsprechenden Wohngruppe mit anschliessendem Auswertungsgespräch
  • Platzierungsbeschluss der zuständigen Behörde (in der Regel Familiengericht) mit Kostengutsprache
  • Abschluss des Betreuungsvertrages

Bei Notfallaufnahmen siehe Notfallgruppe Sternschuppe.

Das Kinderheim Brugg ist gemäss IVSE anerkannt, entsprechend können auch Kinder und Jugendliche aus anderen Kantonen im Kinderheim platziert werden.