Aufnahmeverfahren

Aufnahmeverfahren Schulheim

Für Platzierungsanfragen ist die Kontaktstelle Stiftung Kinderheim Brugg zuständig. Anfragende können sich per Mail oder telefonisch bei der Kontaktstelle melden. Durch eine erste Situationserfassung wird der Bedarf geklärt. Das Anmeldeformular kann bei der Kontaktstelle angefordert oder direkt auf der Homepage heruntergeladen werden. Sobald der Kontaktstelle das Anmeldeformular sowie ein Fachbericht einer zugelassenen Abklärungsstelle zugeschickt wird, wird das Kind auf die Warteliste genommen. Wird ein Platz im Schulheim Olsberg frei und kommt das Kind für diesen in Frage, wird es zu einer unverbindlichen Besichtigung eingeladen. Das Kind erhält dadurch die Möglichkeit zusammen mit den Eltern und unter Umständen der Beistandsperson oder einer anderen Fachperson, das Schulheim Olsberg kennenzulernen. Können sich nach dieser Besichtigung beide Seiten eine Aufnahme vorstellen, folgt ein Erstgespräch. Zusammen mit den Eltern und dem Kind/Jugendlichen werden die Gesamtsituation, Erwartungen, Bedürfnisse, Rollen und möglichen ersten Zielsetzungen geklärt. Zudem kann die Wohngruppe und die Lehrperson kennengelernt werden. Ein Schnuppern wird aus verschiedenen Gründen nicht angeboten. Bei grundsätzlicher Eignung, vorhandenem Platz sowie gegenseitigem und konkretem Interesse wird ein Aufnahmeentscheid gefällt und die Kontaktstelle leitet die weiteren Aufnahmeschritte ein. Kurz vor dem geplanten Eintritt findet das Eintrittsgespräch statt.

Aufnahmekriterien

• Empfehlung zur Sonderbeschulung gemäss Abklärung einer anerkannten Fachstelle bei gleichzeitigem Bedarf an Fremdplatzierung.
• Aussicht auf Betreuungs- und Entwicklungserfolg
• Die Fremdplatzierung kann auf Freiwilligkeit wie auch Familiengericht-/KESB Anordnung erfolgen. Bei einer freiwilligen Platzierung ist ein Zuweisungsbeschluss der abgebenden Schule bzw. der Gemeinde zwingend.
• Das Interesse von Seiten des Kindes/Jugendlichen und der Eltern sich kooperativ und motiviert auf das Angebot einzulassen
• Aufgenommen werden vorrangig Kinder aus dem Kanton Aargau.
• Die Kinder sind normal begabt mit auffälligem Sozial-, Lern- und/oder Arbeitsverhalten
• Ziel des Aufenthalts in der Sonderschule ist die Reintegration in die Regelklasse nach üblicherweise ca. 3 Jahren. Die Mindestaufenthaltsdauer beträgt ein Jahr.
• Es besteht die Möglichkeit, ein 10. Schuljahr im Olsberg zu absolvieren.

Einschränkungen hinsichtlich Aufnahmen

• keine Unterstützung durch die Eltern für das Setting Schulheim
• Besuch einer Heilpädagogischen Schule HPS, einer Sprachheilschule oder eines Zentrums für Körperbehinderte Kinder ZEKA empfohlen
• manifeste Suchterkrankungen sowie psychische Krankheiten, welche mit erheblicher Selbst- oder Fremdgefährdung verbunden sind